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Italienischer Aronstab Frucht rot Arum italicum

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Beschreibung von italicum

Das italienische Parlamentswahlrecht umfasst das Wahlrecht für die Wahl der beiden Kammern des italienischen Parlaments, der Abgeordnetenkammer und dem Senat. Nachdem bis 1993 ein über Jahrzehnte wenig geändertes Verhältniswahlrecht galt, kam es seither mehrfach zu grundlegenden Änderungen. Von 1993 bis 2005 wurden drei Viertel der Parlamentsmitglieder nach Mehrheitswahl und das verbleibende Viertel nach Verhältniswahl gewählt. Mehrheits- und Verhältniswahl waren dabei nicht vollständig getrennt. Von 2005 bis 2013 galt ein Wahlsystem, bei dem die Sitze prinzipiell proportional verteilt wurden, der stimmenstärksten Koalition oder einzelnen Partei jedoch ein Mandatsanteil von 55 % garantiert war. Nachdem diese Regelung 2013 für verfassungswidrig erklärt wurde und dies teilweise auch bei einer 2015 verabschiedeten Nachfolgeregelung der Fall war, wurde 2017 erneut ein grundlegend neues Wahlsystem eingeführt. Demnach werden drei Achtel der Sitze nach relativer Mehrheitswahl in Einerwahlkreisen und fünf Achtel proportional verteilt, wobei für die Proporzsitze eine 3 %-Hürde gilt.

Vorgaben der Verfassung

Beide Kammern sind

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