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Beschreibung von Oripavin
{{Infobox Chemikalie| Strukturformel = 200px|Strukturformel von Oripavin| Name = Oripavin| Suchfunktion = C18H19NO3| Andere Namen = *IUPAC 4,5α-Epoxy-6-methoxy-17-methylmorphina-6,8-dien-3-ol
- 3-O-Demethyl-thebain
| Summenformel = C18H19NO3| CAS = 467-04-9| PubChem = 5462306| Beschreibung =| Molare Masse = 297,35 g·mol−1| Dichte =| Schmelzpunkt =| Siedepunkt =| Dampfdruck =| pKs =| Löslichkeit =| Quelle GHS-Kz = NV| GHS-Piktogramme = | GHS-Signalwort =| H = | EUH = | P = | Quelle P =| Quelle GefStKz = NV| Gefahrensymbole = | R = | S = | LD50 =}}
Oripavin ist ein Alkaloid der Opiatgruppe, welches chemisch verwandt ist mit Thebain, dessen Hauptmetabolit es auch ist. Oripavin ist der Hauptbestandteil der Alkaloide im Milchsaft des Orientalischen Mohns (Papaver-orientale), bis zu 0,15 % sind dort enthalten. (nach Lyle E. Craker & James E. Simon)
Pharmakologie
Oripavin ist ein prototypisches Molekül aus einer Reihe von semi-synthetischen Opiaten, wie z. B. Buprenorphin. Obwohl seine analgetische Potenz der von Morphin nahe kommt, wird es aufgrund seiner geringen therapeutischen Bandbreite und vor allem wegen seiner hohen Toxizität nicht medizinisch verwendet.
Anhand von Tests mit Ratten und Mäusen erkannte man, dass toxische Dosen bei den Tieren tonisch-klonische Anfälle auslösen, es folgte danach der Tod des Tieres. Eine ähnliche Wirkung auf Versuchstiere ergab sich auch bei Tests mit Thebain.
Oripavin hat trotz seiner toxischen Eigenschaften ein relativ hohes Potential für die Ausbildung einer Abhängigkeit. Diese ist deutlich größer als jene von Thebain, dennoch etwas niedriger als die von Morphin.
Rechtliche Situation
Aufgrund der erkannten Mißbrauchsfähigkeit von Oripavin, vor allem durch die einfachen illegalen synthetischen Verfahren zur Umwandlung zum nicht medizinischen Gebrauch in potente Opium-Derivate, hat die WHO bereits im Jahr 2003 eine Aufnahme in die Betäubungsmittelkontrolle empfohlen.WHO Expert Committee on Drug Dependence. „Thirty-third report“. WHO Technical Report Series, No. 915. Geneva, World Health Organization, 2003. Accessed September 17, 2007. In Deutschland ist seit März 2008, nach BtmG Änderungsbeschluß vom 18. Februar 2008 Oripavin in die Anlage-II des Betäubungsmittelgesetz (BtmG), als verkehrsfähige, aber nicht verschreibungsfähige Substanz aufgenommen worden.
In den USA ist Oripavin derzeit laut des Controlled Substances Act durch die DEA (Drug Enforcement Administration) in „Schedule-II“ eingetragen worden. Die in Schedule-II gelisteten Substanzen sind nach drei Hauptpunkten aufgenommen, ein wichtiger darunter und a. die Bewertung des physischen- und psychischen Abhängigkeitsgrades, sowie der therapeutische und medizinische Nutzen. Theoretisch wäre Oripavin demnach verschreibungsfähig, da Schedule-II Substanzen, unter strenger behördlicher Aufsicht durch die DEA, verschrieben werden können. Das System ist vergleichbar mit der BtmG Anlage-III in Deutschland, wonach über behördlich kontrollierte Betäubungsmittelrezepte diese Substanzen verordnet werden können. Controlled Substances Act (U.S. DEA). „Das gesamte Gesetz, mit alles Inhalten“.