Acer japonicum Pflanzen-Arten Gallerien Bilder
Japanischer Ahorn Knospe Blatt rot grün Acer japonicum
Japanischer Ahorn Baum Blatt rot Acer japonicum
Japanischer Ahorn Blüte rot gelb Acer japonicum
Beschreibung von Acer japonicum
Der Japanische Ahorn (Acer japonicum) oder Thunbergs Fächer-Ahorn ist ein kleiner Baum oder Strauch aus der Gattung der Ahorne in der Familie der Seifenbaumgewächse (Sapindaceae). Das natürliche Verbreitungsgebiet liegt in Japan.
Beschreibung
Der Japanische Ahorn ist ein 8 bis 10 Meter hoher Baum oder breitkroniger Strauch mit weißlich grauer bis graubrauner Rinde und rötlichen bis grauen, unbehaarten Trieben. Die 8 bis 14 Zentimeter breiten Blätter sind sieben- bis neunlappig, selten elflappig mit mehr oder weniger rundem Umriss und herzförmiger Basis. Die Lappen sind eiförmig, spitz, etwa bis zur Spreitenmitte eingeschnitten und doppelt gesägt. Die Blätter sind lebhaft grün, anfangs seidig behaart, später verkahlend. Die Unterseite ist bis auf die Nerven unbehaart. Der Blattstiel ist 2 bis 4 Zentimeter lang, bis zur Zeit der Blüte dicht weißfilzig behaart, später verkahlend. Im Herbst färben sich die Blätter tiefrot. Die Blüten stehen zu 10 bis 15 in lang gestielten, schwach seidig behaarten Trugdolden. Die Einzelblüten werden 1 bis 1,5 Zentimeter breit und haben fünf purpurrote Kelchblätter und fünf etwas kleinere, mehr oder weniger rosafarbene Kronblätter. Die Blüten erscheinen von April bis Mai. Die Früchte sind 2 bis 2,5 Zentimeter lang, anfangs behaart, später kahl mit rechtwinkelig bis waagrecht gespreiztem Flügel. Die Früchte reifen im September. Die Chromosomenzahl beträgt 2n = 26.
Verbreitung und Ökologie
Das Verbreitungsgebiet liegt in Japan auf den Inseln Hokkaido und Honshū. In China wird sie in den Provinzen Jiangsu und Liaoning kultiviert. Der Japanische Ahorn wächst in Strauchflächen und Hecken, auf frischen bis feuchten, sauren bis neutralen, nährstoffreichen, sandigen bis lehmig-humosen Böden an sonnigen bis lichtschattigen, sommerkühlen Standorten. Er ist meist frosthart.